Hallo,
Ich habe irgendwie immer Probleme mit der Eintragung von Rückauflassungsvormerkungen. Wie seht ihr folgenden Fall:
X und Y sind Eigentümer zu je 1 / 2. Sie übertragen ihre Anteile auf ihren Sohn. Sie behalten sich das Recht vor den Vertragsgegenstand unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern. Nach dem Tod eines der Berechtigten steht der bedingte Rückübereignungsanspruch dem überlebenden Berechtigten allein zu. Demgemäß wird der jeweilige Anspruch hiermit im Voraus ab dem Tod des zuerst versterbenden Berechtigten an den überlebenden Berechtigten abgetreten. Annahme wird erklärt. Ansonsten ist der bedingte Rückübereignungsanspruch weder abtretbar noch vererblich. Zur Sicherung der Ansprüche von X und Y wird die Eintragung dreier Vormerkungen beantragt und zwar für X und Y zu je 1 / 2 - bedingt -, für X allein - aufschiebende bedingt - und für Y allein - aufschiebend bedingt.
Geht das?? Sind es denn überhaupt 3 Ansprüche?