Übergabevertrag zwischen X und Y. Im Vertrag behält sich X das Nießbrauchrecht an dem übertragenen Grundbesitz vor.
Bewilligt und beantragt wird dann die Eintragung eines Nießbrauchvorbehalts.
Hat schon mal jemand einen Nießbrauchvorbehalt im Grundbuch eingetragen ?
Geht das und wie muss dann der Eintragungstext lauten?
Oder ist hier die Eintragung eines Nießbrauchs gewollt? Muss der Notar klarstellen oder kann ich auslegen?