Hallo zusammen,
der Betreuer A wurde insgesamt entlassen und unter Anordnung der sofortigen Wirksamkeit ein neuer Betreuer B bestellt für die gleichen Aufgabenkreise (inkl. Vermögenssorge) und zusätzlich noch "Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen".
Der von Betreuer A eingelegten Beschwerde hat der Richter „abgeholfen“ und seinen Beschluss dahin gehend ändert, dass nun - ohne Anordnung der sofortigen Wirksamkeit - Betreuer C für die alten Aufgabenkreise bestellt wurde. B bleibt aber Betreuer für die Schadensersatzansprüche. Gleichzeitig wurde die Akte dem LG zur Entscheidung vorgelegt. Der richterliche "Abhilfebeschluss" wurde nur an den Betreuten sowie Betreuer A und B übersandt, nicht aber auch an Betreuer C.
Nun erreichen mich Anfragen von Gläubigern des Betreuten, die sich gern an den Betreuer wenden wollen zwecks Zahlung.
Aber wer ist aktuell Betreuer?
Danke!