Hallo,
mir liegt in einer Grundbuchsache ein Verwalterbestellungsprotokoll vom 04.12.2020 vor. Unterschrieben ist es nur von der bisher und neu amtierenden Hausverwaltung.
Im Anschreiben wird mitgeteilt, dass an der Eigentümerversammlung coronabedingt kein Eigentümer persönlich anwesend war. Es lagen ausschließlich Vollmachten vor, die auf den bisherigen Verwalter ausgestellt waren. Deshalb wurde nur die Unterschrift des Verwalters unter dem Protokoll beglaubigt.
In dem neuen Protokoll ist unter anderem enthalten, dass der bisherige Verwalter auch für weitere 4 Jahre bestellt wird.
Nun geht mir durch den Kopf, dass wir ansonsten ja auch nicht prüfen, ob Eigentümer per Vollmacht anwesend waren. Trotzdem hab ich bei diesem Beschluss vom 04.12.2020 irgendwie ein mulmiges Gefühl....
Was meint ihr? Für gedankliche Anregung wäre ich dankbar.