Hallo zusammen,
mein Erblasser ist 1999 verstorben und war französischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der BRD. Alle bekannten Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen und nun wurde Antrag auf Festtellung des deutschen Fiskalerbrechts gestellt. Nach Art. 25 EGBGB richtet sich das Erbstatut nach dem Heimatrecht, demnach nach französischem Recht. Jetzt habe ich bisher nicht herausfinden können, wie das französische IPR 1999 war und ob es dort die Möglichkeit des Fiskalerbrechts vorgesehen ist und wenn ja, ob der deutsche oder der französische Fiskus festgestellt werden können. Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank!