Es ist eine Hypothek eingetragen für eine niederländische Gemeinde.
Jetzt erteilt der Bürgermeister mit Siegel die Löschungsbewilligung.
Eine Apostille ist beigefügt.
Das müsste doch i.S.v. § 19 GBO ausreichen - oder?
Irgendwelche Vorschriften oder Kommentare habe ich dazu nicht gefunden.
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