Hallo,
ich freue mich über eure Kommentare und Meinungen zu folgendem Testamentsproblem:
"Wir sind A und B und errichten ein gemeinschaftliches Testament. Der Längerlebende von uns kann über sein eigenes und das ererbte Vermögen des Ehegatten zu Lebzeiten und von Todes wegen frei verfügen. Dies setzt voraus, dass unsere Tochter C ihren Pflichtteil nicht geltend macht. Erbeinsetzung: Zum alleinigen Erben nach unserem Tode setzen wir die C ein. Sollte die C vor uns sterben oder sonstwie wegfallen, so so als Ersatzerbe der Enkel D eingesetzt sein."
Leider eine Sammlung von Mustersätzen, die ein Berliner Testament ergeben sollten. Wer ist Erbe nach dem ersten Erbfall?