Erbvertrag mit Vorerbin nur für Grundbesitz und Vollerbin bezüglich übrigem Vermögen?

  • Ich habe einen notariellen Erbvertrag vorliegen, in dem der Erblasser konkret eine Tochter "bezüglich meines Grundbesitzes zur Vorerbin" einsetzt. Nacherben sollen deren eheliche Nachkommen sein. Die Ehefrau des Erblassers setzt dieser in dem Erbvertrag "als Vollerbin hinsichtlich des übrigen Vermögens" ein. Getrennte Werte für Grundbesitz und Vermögen wurden im Erbvertrag nicht angegeben. Der Grundbesitz dürfte der Hauptanteil des Vermögens sein. Kann die Tochter aufgrund des eröffneten Erbvertrages die Berichtigung auf sich als Vorerbin beantragen?

  • Es steht jedem frei, einen Antrag zu stellen....
    Ich würde aber einen Erbschein verlangen. Im übrigen bin ich entsetzt, dass sowas beurkundet wurde.

  • Es steht jedem frei, einen Antrag zu stellen....
    Ich würde aber einen Erbschein verlangen. Im übrigen bin ich entsetzt, dass sowas beurkundet wurde.

    Ich auch... Eine besondere Glanzleistung des Notars... Echt traurig. Da gehen die Leute extra zum Notar, damit alles ordentlich geregelt wird, und dann kommt so etwas dabei raus. Und wenn ich nun einen Erbschein verlange, bin ich die Böse...

  • Entweder ist die Tochter Vorerbin und die Ehefrau Vermächtnisnehmerin für sämtliche Nachlassgegenstände mit Ausnahme des Grundbesitzes oder die Ehefrau ist Vollerbin und die Tochter Vorvermächtnisnehmerin für den Grundbesitz. Einen "Mischmasch" zwischen Vorerben- und Vollerbenstellung gibt es wegen § 2110 Abs. 2 BGB nur beim alleinigen Erben, der sowohl Vorerbe als auch (als Vorausvermächtnisbedachter) Vollerbe sein soll.

    Also ein von einem "Erbrechtsspezialisten" beurkundeter Katastrophenerbvertrag.

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