Hallo liebe Kollegen,
Ich bin grundsätzlich eher stille Mitleserin aber immer wieder heilfroh, dass es das Forum gibt. Es hat mir schon sehr oft weitergeholfen.
Nun brauche ich heute selbst Hilfe und konnte leider dazu über die Suche nichts finden.
Mir liegt in der Jugendstrafvollstreckung ein Urteil vom 13.07.2021 vor, rechtskräftig seit 21.07.2021.
Ausspruch u.a.: Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Fahrerlaubnisbehörde darf ihm für 6 Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Ich sehe nun ein Problem darin, dass im Urteil fehlt, dass der Führerschein eingezogen wird.
Der Führerschein wurde von der Polizei am Tattag sichergestellt und befindet sich derzeit bei der Staatsanwaltschaft.
So wie ich meine Unterlagen aber verstehe, bräuchte ich den Ausspruch, dass der Führerschein eingezogen wird, damit ich diesen unbrauchbar machen kann.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Darf ich den FS trotzdem unbrauchbar machen? Kann ich die Akte nochmal dem Richter vorlegen, damit er das ergänzt? Falls ich so eine Ergänzung nicht bekommen kann: bleibt der Führerschein existent und die Fahrerlaubnisbehörde händigt sie dann wieder aus? Oder händigen wir sie dann wieder aus?
Vielen Dank schon mal im Voraus...ich bin über jeden Input dankbar!