Hallo,
ich habe folgenden Fall, der mich grade etwas verzweifeln lässt:
D. Betroffene ist dement, geschäftsunfähig, nicht mehr sinnvoll anhörbar. Die Betreuung umfasst nur die Veräußerung der Immobilie, da ansonsten eine (unbeglaubigte) Vollmacht besteht. Bestellt zum Betreuer ist Kind 1. Kind 2 möchte die Immobilie erwerben. Weitere Kinder gibt es wohl nicht.
Problem 1: K2 möchte die Immobilie zum Kaufpreis, der etwas über dem Verkehrswertgutachten liegt, erwerben. Üblicherweise verlange ich die öffentliche Ausbietung. Also eigentlich wäre mein Weg, dies zu verlangen und wenn K2 dann zum Preis des Höchstbietenden kaufen möchte, kann es das freilich. Alternativ könnte ich mich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass d. Betroffene wollte, dass das Haus in der Familie bleibt und daher mit dem KP knapp über Gutachten einverstanden wäre.
Nun kommt aber das Hauptproblem:
K1 + 2 wollen den Kaufpreis untereinander aufteilen. Entweder dergestalt, dass K2 nur den hälftigen KP an K1 zahlt, alternativ, dass der volle KP an d. Betroffenen gezahlt wird, und dann mittels Vollmacht je hälftig an K1+2 ausbezahlt wird.
Das ist natürlich nicht genehmigungsfähig.
Aber nun das Problem: K1 ist nun nach meinen Ausführungen zum Thema Veruntreuung etc. zurückgerudert und gab an, dass man sich den KP auch nicht entnehmen müsse, sondern warten könne, bis d. Betroffene verstorben ist. K1 + 2 seien schließlich nicht auf das Geld angewiesen.
Dadurch, dass die Betreuung sich nur auf die Veräußerung bezieht, habe ich theoretisch auf den Rest keinen Einfluss und würde nie erfahren, was letztlich mit dem KP geschehen wird.
Ich habe grade echte Bauchschmerzen, den Verkauf zu genehmigen, quasi sehenden Auges, dass sich K1+2 vermutlich hinterher doch den KP unter den Nagel reißen.
Ich hadere also, ob ich die Genehmigung ablehnen könnte, mit der Begründung, dass die Vollmachtnehmer sich den Kaufpreis aneignen wollten und davon auszugehen ist, dass sie dies auch tun werden, auch wenn sie nun anderes behaupten (und überdies ein Verkauf wirtschaftlich nicht notwendig ist).
Oder, ob ich ein Verfahren auf Anordnung einer Kontrollbetreuung einleiten sollte. Dann könnte zumindest überwacht werden, was mit dem KP geschieht. Abgesehen davon, dass ich bei vorliegendem Sachverhalt sowieso Bedenken habe, ob K1+2 die Vollmacht ordnungsgemäß ausüben und sich nicht das restliche Vermögen nicht auch noch aneignen.
Hat vielleicht jemand einen hilfreichen Tipp?