Hallo ihr Lieben,
das Schöne in der ZV ist, dass man immer mal was Neues hat.
Jetzt habe ich folgendes Problem. Es gibt zwei Vollstreckungsbescheide gegen die Ehegatten Adam und Eva als Gesamtschuldner. Nun stirbt Adam und es wurde eine Rechtsnachfolgeklausel gegen Eva und seinen Sohn Kain ausdrücklich zu 1/2 erteilt.
Damit ist doch der Sohn nur Schuldner (Teilschuldner) hinsichtlich der Hälfte der Beträge, die im Vollstreckungsbescheid stehen und nur die Hälfte kann gegen ihn vollstreckt werden.
Was ist aber mit den Vollstreckungskosten gegen Eva?
Ist Adam jetzt zu 1/4 Gesamtschuldner für diese Vollstreckungskosten, und gibt es einen Unterschied bei den Vollstreckungskosten vor und nach der Rechtsnachfolge?
Teilschuldner nach Tod eines Gesamtschuldners
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Der Klausel nach scheint mir eine Umschreibung auf Eva und Kain in Höhe von 1/2 der Gesamtforderung gewollt gewesen zu sein.
Eigentlich müsste die Klausel verlautbaren, dass Eva und Kain in Erbengemeinschaft zu 1/2 haften. Das war auch hier schon einmal Thema:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…Rechtsnachfolge
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O.k., und Adam war ja Gesamtschuldner mit Eva. Da Kain jetzt zu 1/2 Rechtsnachfolger ist, bleibt er für die Vollstreckungskosten von Eva Gesamtschuldner? Ich kann mir nicht vorstellen, die Vollstreckungskosten irgendwie zu teilen.
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Kain und Eva sind immer noch Gesamtschuldner (oder genauer: Eva und die Erbengemeinschaft bestehend aus ihr und Kain sind Gesamtschuldner). Die Kosten sind genausowenig aufzuteilen wie vorher, als gegen Adam vollstreckt wurde. Wie Kain und Eva das im Innenverhältnis ausgleichen (unter Berücksichtigung der Erbquoten wohl 1/4 Kain und 3/4 Eva) muss weder den Gläubiger noch das Gericht interessieren.
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Das sehe ich auch so.
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Ein herzliches :dankescho.
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