Ich habe eine umfangreiche Urkunde, in welcher mehrere Grundstücke verkauft werden. Es ist nur ein Gesamtkaufpreis angegeben.
Nun soll für zwei Grundstücke eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden, samt Rangvorbehalt für Grundpfandrechte bis zur Höhe von maximal 75 % des Kaufpreises nebst Zinsen...und Nebenleistungen...,einmalig zugunsten...Bank. Bewilligung und Antrag liegen vor. Für die übrigen Grundstücke wird nichts beantragt.
Nachdem ich keinen gesonderten Kaufpreis für diese zwei Grundstücke habe, halte ich den Rangvorbehalt zu unbestimmt. Anders wäre es, wenn sich der Kaufpreis aus der Urkunde ergibt, auf welche ja bei Eintragung Bezug genommen wird.
Seht Ihr das auch so?
Ich habe meine Bedenken in einer Zwischenverfügung an das Notariat dargelegt.
Nun teilt mir das Notariat mit, dass "der Rangvorbehalt gemäß dem Kaufvertrag für Grundpfandrechte bis zur Höhe von maximal 75% des Kaufpreises bewilligt worden ist, die zulasten des gesamten Kaufgegenstandes (geht aus der Bewilligung nicht hervor!), mithin als Gesamt-Grundpfandrechte eingetragen werden sollen. Vorsorglich wird dies hiermit klargestellt".
Was haltet Ihr davon?