Guten Morgen,
ich habe in einer Sache ein privatschriftliches Testament mit folgendem Wortlaut:
... wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein.
Im Falle der Wiederheirat des überlebenden Ehegatten ist das am Todesstichtag des verstorbenen Ehegatten vorhandene Gesamtvermögen zugunsten der an diesem Stichtag lebenden Kinder zu sichern.
Sollten wir zum selben Zeitpunkt gemeinsam versterben , so wird schon jetzt vereinbart, dass die nachfolgend aufgeführten Kinder folgendes Vermögen erben:
Kind A: Wohnhaus
Kind B: unbebautes Grundstück, Guthaben Sparkasse
Kind C: Wohn- und Gesschäftshaus
Gesamtkapital aus Versicherungensoll zu gleichen Teilen an jedes Kind gehehn .....
Ich habe Probleme mit der Formulierung des Erbscheinsantrags, gemeint ist doch wohl bedingte Vor- und Nacherbschaft, da das Vermögen für die Kinder zum Stichtag zu sichern ist oder ? Eine Schlusserbeneinsetzung sehe ich nicht, der weitere Wortlaut soll nur gelten wenn beide gemeinsam versterben.
Etwa so:
Der Erblasser ist beerbt worden von Ehegatte als Alleinerbin
Es ist bedingte Nacherbfolge angeordnet, die mit der Wiederverheiratung der Alleinerbin eintritt. Die Vorerbin ist - soweit gesetzlich zulässig- von den gesetzlichen Beschränkungen der Vorerbschaft befreit.
Nacherben sind die Kinder, A B C
Vielen Dank für Eure Mühe
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