Ich habe einen etwas merkwürdigen Fall:
Zunächst wurde Räumungsklage gegen Bekl 1) und 2) erhoben.
Diese sind sodann ausgezogen.
Es wurde die Klage sodann umgestellt:
Eingeklagt wurden sodann ,,die Kosten für den Räumungsrechtstreit'' aus dem Streitwert des ursprünglichen Verfahrens:
1,3 Verfahrensgebühr xx €
Nebenkostenpauschale 20,00 €
Mehrwertsteuer
1 Gerichtsgebühr
Summe 701,50 €
Es erging entsprechendes VU.
Jetzt kommt ein KFA, indem aus einem Wert von 701,50 € (= Wert der im Urteil titulierten Verfahrenskosten für das Verfahren) 1,3 Verfahrensgebühr, 0,5 TG, AP, Fahrtkosten für den Termin in dem VU erging, Ust + Gerichtskosten beantragt ist.
Im Urteil wurden quasi die Kosten des Verfahrens tituliert?!
Ich bin etwas irritiert.
Gegenseite moniert, dass keine zwei Verfahrensgebühren geltend gemacht werden können. Sondern nur eine aus dem zusammengerechneten Wert.
Müsste man dann ja wenn überhaupt abzüglich der Titulierten Gebühr dann machen.
Und 2 x AP hier ?!
LG