Ich habe folgendes Problem:
Am 04.08. wurde der Kaufvertrag beurkundet. Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung ist hier am 01.09.2021 eingegangen , AV ist am 03.09.2021 eingetragen worden. Am 06.09.2021 ist hier ein Fax der Verkäuferin eingegangen. Sie teilt mit, dass alle Vorgänge in Bezug auf das veräußerte Grundstück umgehend eingestellt werden sollen. Grund sei ein Betrugsverdacht bei der Kaufabwicklung. Der zuständigen Notarin sei die Vollmacht entzogen worden.
Unter dem 19.10.2021 ist nun der Antrag auf Löschung der AV und EigU eingegangen.
Habe die Notarin angerufen. Sie teilte mit, dass die Verkäuferin die Vollmacht zwar widerrufen habe, diese aber nicht wirksam sei- also der Widerruf. Dieser erfolgte nicht mit öffentlicher Beglaubigung, sondern erst durch die Verkäuferin selbst und dann durch einen Anwalt. Da der Widerruf nicht formwirksam erfolgt sei, ist seitens der Notarin der Kaufvertrag abzuwickeln.
Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Der Verkäuferin rechtliches Gehör gewähren?
Einfach eintragen werde ich auf keinen Fall. Ich bin allerdings etwas ratlos, wie ich vorzugehen habe.
Kann bitte jemand weiterhelfen?
Liebe Grüße und Danke.