Hallo Kollegen,
bei uns geht es gerade um die Vereinigung von Sparkassen. Nach Art. 18 Abs. 3 SpkG tritt eine Gesamtrechtsnachfolge ein. Ist dabei schon die neue Satzung rechtsändernd oder kommt es auf die Eintragung im Handelsregister an? Nichts dazu gefunden.
Danke im Voraus.