Haltet ihr es für plausibel, bei einer Genossenschaft wirtschaftliche Neugründung zu prüfen, wenn der Mitgliederbestand ausgetauscht wird und sich Firma, Gegenstand, Sitz und Vorstand ändern?
Mich besorgen derartige Sitzverlegungen hierher. Solche Genossenschaften haben vermutlich überhaupt kein Kapital mehr. Rechtsprechung dazu habe ich nicht gefunden.
Ich kann mir vorstellen, dass ein Gutachten vom Prüfungsverband eingereicht werden muss, in welchem Aussagen zu den Geschäftsguthaben zu machen sind, und dass darauf ggf. Einzahlungen vorzunehmen sind, wenn der Summe der gezeichneten Anteile kein entsprechendes Kapital gegenübersteht.
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