Feststellungsantrag Gläubiger nach Erlass Pfändungsbeschluss zur Berechnung möglich?

  • Jetzt habe ich aber auch Sachen :eek: Hattet Ihr das schonmal:

    Zugunsten des Gl. wird ein PfÜb erlassen und zugestellt; hier Pfändung Rente.

    Der Rentenversicherer berücksichtigt bei der Berechnung des pfändbaren Betrages Beiträge des S. zur Krankenversicherung über den gesetzlichen Beitragssatz.

    Gl. beantragt nunmehr beim VG zum M-Aktenzeichen "formlos" die Feststellung, dass die Beiträge nur bis max zur Höhe des gesetzlichen Beitragssatzes zu berücksichtigen sind.

    Auf welcher Grundlage kann er das? Kann hierzu nirgends etwas finden :gruebel:

    Viele Grüße

  • Das heißt: Feststellungsklage (Prozessgericht)?

    Habe bisweilen nur eine Entscheidung des LG Stuttgart gefunden. Da wurde, zumindest geht das aus der Entscheidung hervor, beim VG ein Antrag auf Feststellung gestellt, entschieden durch Beschluss :gruebel:

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