Jetzt habe ich aber auch Sachen Hattet Ihr das schonmal:
Zugunsten des Gl. wird ein PfÜb erlassen und zugestellt; hier Pfändung Rente.
Der Rentenversicherer berücksichtigt bei der Berechnung des pfändbaren Betrages Beiträge des S. zur Krankenversicherung über den gesetzlichen Beitragssatz.
Gl. beantragt nunmehr beim VG zum M-Aktenzeichen "formlos" die Feststellung, dass die Beiträge nur bis max zur Höhe des gesetzlichen Beitragssatzes zu berücksichtigen sind.
Auf welcher Grundlage kann er das? Kann hierzu nirgends etwas finden
Viele Grüße