vorläufige Insolvenz der Komplementärin der GmbH & Co. KG - Vertretung

  • Hallo,

    ich habe folgenden Fall: Die GmbH & Co. KG ist Gläubigerin einer Grundschuld und hat durch den Prokuristen der alleinvertretungsberechtigten Komplementärin (GmbH) die Löschungsbewilligung abgegeben. Bei Einsichtnahme in den Handelsregisterauszug der Komplementärin stellte ich fest, dass über deren Vermögen das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Daraufhin habe ich in der Zwischenverfügung die Genehmigung des vorl. Insoverw. angefordert, weil ich der Meinung war, dass die Komplementärin nicht mehr vertretungsberechtigt ist. Der antragstellende Notar sieht das anders. Er führt u.a. an, dass die Löschung der Grundschuld eine Verfügung der KG und nicht der GmbH darstellt und für die KG kein vorl. Insoverw. bestellt wurde. Die Vertretung der KG würde auch weiterhin durch die Organe der GmbH erfolgen.

    Bin ratlos und wäre sehr dankbar für Hilfe.

  • Der Notar hat recht. Die verfügungsbeschränkung betrifft nur die GmbH. Die grundschuld gehört nicht zum Vermögen der GmbH

    In die Insolvenzmasse fällt nur der Gesellschaftsanteil. Über den darf nicht verfügt werden, aber das schlägt doch nicht durch auf die einzelnen Vermögenswerte der KG

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