aufgelöste Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland

  • Hallo,

    ich bräuchte bei folgendem Fall Hilfe:

    Eigentümerin ist die ABC Limited, England. Im Handelsregister hier ist die Zweigniederassung der Limited eingetragen. Ständige Vertreter der Zweiniederlassung sind Herr D und Herr E. Beide sind alleinvertretungsberechtigt. Hinsichtlich der Gesellschaft (der Limited?) ergibt sich aus dem Register, dass mehrere Geschäftsführer gemeinsam vertreten, Alleinvertretungsberechtigung erteilt werde kann.
    Im Vertrag handelt nun Herr D als Alleinvertretungsberechtigter der Limited. Auf das Registerblatt der Zweigniederlassung wird ebenfalls verwiesen.
    Ich habe zunächst einen Nachweis der Vertretungsberechtigung hinsichtlich de Limited angefordert.
    Aus den eingereichten Dokumenten erkenne ich, dass Herr D und Herr E Direktoren sind. Eine Alleinvertretungsberechtigung erkenne ich nicht. Zudem ist die Limited wohl seit Mitte 2021 aufgelöst. Ich weiß auch, dass Herr E bereits verstorben ist.
    Meine Frage lautet daher: Kann Herr D alleine für die aufgelöste Limited handeln? Oder kann ohnehin in dem Fall die Zweigniederlassung für die Limited handeln? In dem Kaufvertrag wird angegeben, dass der Verwaltungssitz der Limited 2007 nach Deutschland verlegt wurde..und aus dem Register ist ersichtlich, dass sich die Zweigniederlassung mit dem Erwerb und der Veräußerung von Grundvermögen beschäftigt..

    Für Ideen/Hinweise wäre ich echt dankbar :)

  • Wenn der Verwaltungssitz in Deutschland ist, dann dürfte es seit Ende der Brexit-Übergangsregelungen mit der Limited eh' vorbei sein -> GbR, man möge Dir in Form des § 29 GBO nachweisen, wer die Gesellschafter der Limited sind.

    Wer meckert, möge darauf hingewiesen werden, dass nach britischem Recht die Vermögensgegenstände komplett weg wären: Eigentum aufgelöster Gesellschaften fällt der Krone (AKA britischer Fiskus) zu. https://www.gov.uk/government/pub…-companies-bvc1

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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