Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt liegt mir vor:
Eine neugegründete GmbH & Co.KG erwirbt i.R. eines Einbringungsvertrages am selben Tag Grundbesitz. Da eine GmbH & Co. KG im Außenverhältnis mit Eintragung (oder vorgelagert durch die Aufnahme von Geschäften) entsteht, frage ich mich ob die Gesellschaft in diesem Fall schon wirksam handeln konnte, eine Eintragung im Handelsregister erforderlich ist, oder mir die vorherige Aufnahme von Geschäften nachgewiesen werden muss.
Die Auflassung erfolgte im Mai 2021, eingetragen wurde die Gesellschaft im August 2021.
Laut Einbringungsvertrag vom Mai 2021 wird die Gesellschaft vertreten durch die A-GmbH, aufgrund nachgeforderter Vertretungsbescheinigung vom März 2022 heißt es nun, sie werde von der B-GmbH vertreten.
Im Gesamtpaket irgendwie nicht plausibel.
Was sagt ihr dazu? Wie könnte die Problematik durchbrochen werden?
Danke wieder einmal für Eure Denkanstöße!
Viele Grüße