mal wieder: herrenloses Grundstück

  • Hallo,

    nachdem ich noch nie ein herrenloses Grundstück hatte und meine Suche im Forum zwar einige interessante Infos ergab (allen Mitgliedern hierfür DANKE), jedoch trotzdem noch offene Fragen :gruebel: blieben:

    Es geht um zwei kleine herrenlose Grundstücke. Das Land verzichtet auf sein Aneigungsrecht, durch Erklärung in der Form des § 29 III GBO. Nun möchte die Stadt, ebenfalls durch Erklärung nach § 29 III GBO die Aneigung erklären.

    Ist das möglich oder ist wegen der "rechtlichen Nähe" des Aneignungsrechts zum Eigentum für die Übertragung nach § 925 BGB eine notarielle Beurkundung erforderlich?

  • Ebenso. Die Aneignungserklärung bedarf der Form des § 29 GBO und die kann die Stadt ohne Notar erfüllen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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