Hallo liebe Betreuungskolleg*innen,
in einem meiner Verfahren habe ich vom Betreuer einen Gestattungsvertrag Kabel- und Leitungsrecht für einen Windpark vorgelegt bekommen.
Er möchte wissen, ob er ihn so unterschreiben kann.
Braucht er für den Vertrag eine betreuungsgerichtliche Genehmigung?
Ein Teil des Vertrages vereinbart, dass eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für den Betreiber des Windparks eingetragen werden soll. Diese soll separat notariell beurkundet werden.
Ist eine einmalige Pauschale in Höhe von 10 € pro Meter für eine Vertragsdauer von 30 Jahren in Ordnung?
Vielen Dank für eure Hilfe.