Hallo in die Runde. Folgendes Teilproblem in einem mir vorliegenden Fall.
Eine große deutsche Versicherung holt vorprozessual u. a. ein Gutachten ein. Wie so oft geht es dabei um Fragen von Schäden, die im Rahmen eines Unfalls frühzeitig angezweifelt werden. Die tätige Person, ein Mitarbeiter einer für das Gutachten von der Versicherung beauftragten GmbH, ist aber gar kein Sachverständiger als solcher, sondern "lediglich" jemand, der sich auf dem fraglichen Gebiet sehr gut auskennt (u. a. aufgrund jahrelanger Erfahrung). Für mich stellt sich dazu jetzt insbesondere noch eine Frage, die ich gerne hier ans Forum weitergeben möchte:
Zu welchem Stundensatz kann die GmbH für ihren Sachverständigen, der aber gar keiner ist, gegenüber der Versicherung abrechnen bzw. in welcher Höhe kann ich als Gericht den Stundensatz noch als angemessen betrachten? Dies spielt für mich eine wichtige Rolle, da die Gegenseite neben der Notwendigkeit als solcher natürlich auch die konkrete Höhe der geltend gemachten Kosten bemängelt.
Normalerweise orientiere ich mich zur Frage der Höhe von Sachverständigenkosten für von der Partei selbst eingeholte Gutachten am JVEG (§ 9). Dieses gilt jedoch zum einen hier sowieso ja, wie bekannt sein dürfte, nicht unmittelbar. Zum anderen findet es doch nur für Sachverständige Anwendung, worunter also solche fallen dürften, die staatlich geprüft sind. Sonst könnte ja u. a. jeder behaupten, er hätte auf einem speziellen Rechtsgebiet entsprechende Kenntnisse und diese dann wie ein "richtiger" SV geltend machen.
Ich bin für jede Erleuchtung dankbar.