Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall: Mutter übertragt der Tochter den Grundbesitz. Im Gegenzug soll u.a ein Wohn-Und Nutzungsrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestellt werden. Die Urkunde enthält folgend Ausführung:
"Frau... behält sich ferner vor, unter Ausschluss der Eigentümerin auf Zeit Ihres Lebens sämtliche Wohnräume im ersten Obergeschoss zu nutzen. Das Wohn- und Nutzungsrecht umfasst untergeordnet das Recht zur Mitbenutzung des Gartens und der Gemeinschaftsflächen des Anwesens."
Ich habe dem Notar mitgeteilt, dass m.E. zwei Dienstbarkeiten zu bestellen sind, und zwar ein Wohnungsrecht nach §1093 BGB und ein Mitbenutzungsrecht hinsichtlich des Gartens. Jetzt habe ich ein böses Schreiben bekomme, dass meine Auffassung ja auf keiner rechtlichen Grundlage basiert und das er jahrelang genau solche Rechte ins GB eintragen lässt.
Ich habe ein bisschen recherchiert und u.a. den, hier auch oft zitierten, Beschuss des OLG München von 22.02.2010 (34 Wx 3/10) gefunden, der m.E. mein Auffassung bestärkt.
Sehe ich das denn richtig oder habe ich irgendetwas grundlegendes übersehen?
Vielen Dank schön mal für die Hilfe!