Hallo an Alle,
benötige mal Hilfe: Mdt. hat Fahrzeug verkauft, Anzahlung erhalten, jedoch nicht Restzahlung. Mahnverfahren eingeleitet, VB liegt vor über Restzahlung. ZV ging ins Leere, unter Hinweis auf das Kfz teilte der GV mit, dass Kfz unter Eigentumsvorbehalt verkauft wurde, d.h. Mandant ist noch Eigentümer.
Mdt. hatte vorher Strafanzeige gestellt. Nun hatte er Info bekommen über das Strafverfahren und Antrag im Wege der Adhäsion auf Herausgabe des Kfz gestellt.
Voraussetzung für Antrag im Adhäsionsverfahren ist ja dass keine vorherige Geltendmachung erfolgt ist, hier jedoch das Mahnverfahren. Termin steht nun. Kann eine Entscheidung auf Herausgabe des Kfz im Adhäsionsverfahren noch erfolgen?