Hallo zusammen,
ich brauche mal eure Meinung zu folgendem Fall:
Im Grundbuch wurde in den 50er Jahren eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) eingetragen. Bei der Eintragung wurde bzgl. der Bezeichnung des herrschenden Grundstücks die falsche Flur angegeben. Das Flurstück ist richtig bezeichnet.
Die in der Eintragung angegebene Flur gibt und gab es in der Gemarkung nie. Im Grundbuch ist im Nachrang noch ein Leitungsrecht für die Verbandsgemeinde eingetragen worden. Das dienende Grundstück sowie auch das herrschende Grundstück haben mittlerweile den Eigentümer durch Auflassung gewechselt.
Was kann ich hier noch machen? Ist das Recht entstanden?