Falsche Flur beim herrschenden Grundstück

  • Hallo zusammen,

    ich brauche mal eure Meinung zu folgendem Fall:

    Im Grundbuch wurde in den 50er Jahren eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) eingetragen. Bei der Eintragung wurde bzgl. der Bezeichnung des herrschenden Grundstücks die falsche Flur angegeben. Das Flurstück ist richtig bezeichnet.

    Die in der Eintragung angegebene Flur gibt und gab es in der Gemarkung nie. Im Grundbuch ist im Nachrang noch ein Leitungsrecht für die Verbandsgemeinde eingetragen worden. Das dienende Grundstück sowie auch das herrschende Grundstück haben mittlerweile den Eigentümer durch Auflassung gewechselt.

    Was kann ich hier noch machen? Ist das Recht entstanden?

  • Das hielte ich jetzt tatschlich mal für einen offensichtlichen Schreibfehler.

    Wie kommst Du jetzt eigentlich darauf? Haben Beteiligte sich gemeldet? Beruft sich der Erwerber auf irgendeine Gutgläubigkeit?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ein Dritter (Immobilienberatung) der vermutlich für einen der Beteiligten tätig ist, hat mich auf die Unrichtigkeit aufmerksam gemacht. Ein Antrag oder dergleichen liegt mir bislang nicht vor.

  • Da würde ich jetzt einfach dreist berichtigen (und benachrichtigen).

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