Hallo an alle,
ich bin um jede beantwortete Frage/Fundstelle froh:
Bei mir steht eine Vollstreckung von 3 Tagen Ordnungshaft gem. §890 ZPO an, da das Ordnungsgeld nicht gezahlt wurde, und die Zwangsvollstreckung erfolglos verlief. Im Beschluss ist die Ordnungshaft auch bereits ersatzweise angeordnet.
Hat hier jemand Erfahrung mit der Vollstreckung? Was ist unbedingt zu beachten?
Bisher bin ich so weit gekommen:
Die Ordnungshaft ist wohl nach § 802 g, § 171 StVollzG auf Kosten des Gläubigers zu vollstrecken.
Demnach muss ich vor der Haft einen Haftkostenvorschuss nach Nr. 9011 KV GKG vom Gläubiger anfordern, den habe ich mir auch schon zusammengerechnet, das dürfte also kein Problem sein.
Darf/Muss man hier auch die Kosten des Gerichtsvollziehers für die Verhaftung selbst aufnehmen?
Nun ist die Ladung (etwas zu voreilig) von meiner Seite bereits veranlasst worden, der Betroffene hat sich aber nicht gestellt.
Jetzt müsste ich (nach Eingang des Haftkostenvorschusses) den Verhaftungsauftrag an den Gerichtsvollzieher erstellen, nun lese ich aber, dass es dafür zusätzlich eines Haftbefehls bedarf.
Nach alter, staatsanwaltschaflicher Manier wollte ich diesen grundsätzlich ebenfalls selbst erstellen, nun wird mir aber von Kollegen - die sich da leider auch nicht so auskennen - davon abgeraten (mögl. Richtezuständigkeit? -> Freiheitsenziehung = Richterzuständigkeit).
Für mich dürfte aber der § 4 II Nr. 2 a) ZPO ausreichend sein, um den Haftbefehl selbst zu erlassen.