Vorkaufsrecht an Teilfläche eines Flurstücks eines zusammengesetzten Grundstücks

  • Es soll ein Vorkaufsrecht an der im Lageplan eingezeichneten Teilfläche des Flurstücks 10 eingetragen werden. Das Flurstück 10 ist mit weiteren Flurstücken als zusammengesetztes Grundstück im Grundbuch eingetragen. Ist hier eine notwendige Teilung n. § 7 GBO erforderlich oder ist es ausreichend in der Eintragung auf den Lageplan Bezug zu nehmen (Vorkaufsrecht....an der im Lageplan rot eingezeichneten Teilfläche des Flst. 10...) ?

  • Demharter, 31. Aufl., § 7 GBO Rz. 21: Wenn die Belastung das ganze Grundstück umfaßt und die Rechtsausübung auf einen Teil beschränkt ist, ist es kein Fall einer notwendigen Teilung. Das kann bei Vorkaufsrechten der Fall sein.

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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