Hallo, alle zusammen, ich bräuchte mal bitte eure Hilfe in folgendem Fall:
Die noch im Grundbuch als Alleineigentümerin eingetragene GmbH & Co. KG wurde vor ca. 30 Jahren durch den Beschluss sämtlicher Gesellschafter (= Komplementärin "A" und Kommanditist "B") ohne Liquidation aufgelöst und im Handelsregister gelöscht. "A" ist zwischenzeitlich verstorben und von "B" allein beerbt worden. "B" ist nunmehr ebenfalls verstorben und von meinem Antragsteller "C" allein beerbt worden (Erbscheine liegen vor). "C" beantragt nun, ihn im Zuge einer Grundbuchberichtigung als Alleineigentümer einzutragen. Das Handelsregister lehnt die Bestellung eines Nachtragsliquidators ab, da diese nur in besonderen Fällen in Betracht kommt, die hier nicht vorliegen (keine Löschung der Gesellschaft vor sehr langer Zeit, keine Publikumsgesellschaft, keine unbekannten Erben). Ich meine, dass ich tatsächlich eine Grundbuchberichtigung vornehmen kann oder übersehe ich da etwas? Was brauche ich außer der Bewilligung des Antragstellers noch? Ein Handelsregisterauszug der gelöschten Gesellschaft und eine Kopie der Handelsregisteranmeldung über die Auflösung der Gesellschaft liegen mir schon vor. Wie sieht es mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung aus? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.