Hinterlegung Geld ohne dazugehöriges Sparbuch

  • Es gibt ein Sparbuch mit einem Guthaben, welches sich aufgrund einer Schenkung im Besitz einer Person befindet. Diese Person will nun Geld von diesem Sparbuch abheben. Der Bank ist jedoch bekannt, dass es einen Rechtsstreit darüber gibt, wem die Spareinlage gehört. Die Schenkung ist strittig usw. Das Sparbuch ist gemäß dieser ganzen Streitigkeiten ggf. unberechtigt in Besitz dieser Person.

    Kurz und gut, die Bank zahlt auf Grund des bekannten Rechtsstreites kein Geld aus.

    Bis dahin ist alles klar.

    Nun aber will die Bank das Geld wegen Gläubigerunsicherheit hinterlegen, aber eben nur das Geld. ?( Das Sparbuch liegt weiterhin bei einer der Beteiligten.

    Damit habe ich nun ein Problem. :( Meiner Meinung müsste das Sparbuch hinterlegt werden. Ein losgelöstes Hinterlegen der Forderung ohne das Sparbuch ist doch nicht möglich, oder?

    Ich denke mir, dass die Bank das Geld weiter behalten muss, bis ihr eben die lückenlose Herausgabeberechtigung mit dem Sparbuch und weiteren Entscheidungen nachgewiesen ist.

    Ich bin mir aber trotzdem unsicher, ob ich das richtig sehe.

    Was sagt ihr denn dazu?

    Danke und liebe Grüße

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Das Sparbuch wäre durch denjenigen zu hinterlegen, der es in Besitz hat, wenn der eigentliche Berechtigte unbekannt ist (wobei die Person hier ja behauptet, sie wäre der Berechtigte).

    Die Bank schuldet aber kein Sparbuch, sondern eine Geldleistung. Insofern macht durch die Bank auch nur die Hinterlegung von Geld Sinn. Durch die Hinterlegung wird das Sparbuch selbst ggf. wertlos, aber da muss die Bank halt vortragen, warum sie derzeit zur Leistung berechtigt sein soll. Vielleicht findet sich in deren Geschäftsbedingungen o.ä. eine Klausel, nach der das Sparguthaben unter Umständen auch ohne Vorlage des Sparbuchs ausgezahlt werden darf, aber das muss dir die Bank nachvollziehbar erklären.

    Insofern sehe ich bisher eher ein Problem beim Hinterlegungsgrund und nicht beim Hinterlegungsgegenstand.

  • Richtig.

    Jedoch könnte der Hinterlegungsgrund aufgrund Kündigung des Sparvertrages und bestehender Gläubigerungewissheit vorhanden sein. So hört es sich zumindest für mich an.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • okay und danke, das hilft mir schon mal weiter.

    Die Bank hat tatsächlich vorgetragen, dass sie leisten soll. Die Besitzerin des Sparbuches will ja Geld abheben. Aber die Bank weiß von dem Rechtsstreit und zahlt aus diesem Grunde trotz Vorlage des Sparbuches nicht aus.

    Die Gläubigerungewissheit ist mir zudem mit diversen Unterlagen zu dem Rechtsstreit über den Schenkungsvertrag auch nachgewiesen worden.

    Wäre da nicht noch zusätzlich das Sparbuch in der Welt, hätte ich die Hinterlegung ja auch ohne Bedenken angenommen.

    Würdet ihr euch da noch von der Bank erklären lassen, wie von deren Seite nach Hinterlegung mit dem Sparbuch verfahren wird oder kann ich das Geld annehmen und was danach zwischen Bank und Sparbuch(Besitzer) passiert, ist nicht mein Problem?

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Gar nicht so tief in die Prüfung des Drumherums einsteigen und somit das Sparbuch komplett außer acht lassen:

    Die Bank trägt vor, dass sie eine Geldleistung schuldet. Warum ist mir ja völlig egal. Wenn sie schlüssig darlegt, dass es über die Berechtigung Streitigkeiten gib (was ja wohl der Fall ist), liegt Gläubigerungewissheit vor.

    Für mich als Hinterlegungsstelle ist das Sparbuch daher sowohl bei der Hinterlegung als auch bei einer späteren Herausgabe irrelevant. Das ist Sache der Bank wie sie damit verfährt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!