Es gibt ein Sparbuch mit einem Guthaben, welches sich aufgrund einer Schenkung im Besitz einer Person befindet. Diese Person will nun Geld von diesem Sparbuch abheben. Der Bank ist jedoch bekannt, dass es einen Rechtsstreit darüber gibt, wem die Spareinlage gehört. Die Schenkung ist strittig usw. Das Sparbuch ist gemäß dieser ganzen Streitigkeiten ggf. unberechtigt in Besitz dieser Person.
Kurz und gut, die Bank zahlt auf Grund des bekannten Rechtsstreites kein Geld aus.
Bis dahin ist alles klar.
Nun aber will die Bank das Geld wegen Gläubigerunsicherheit hinterlegen, aber eben nur das Geld. Das Sparbuch liegt weiterhin bei einer der Beteiligten.
Damit habe ich nun ein Problem. Meiner Meinung müsste das Sparbuch hinterlegt werden. Ein losgelöstes Hinterlegen der Forderung ohne das Sparbuch ist doch nicht möglich, oder?
Ich denke mir, dass die Bank das Geld weiter behalten muss, bis ihr eben die lückenlose Herausgabeberechtigung mit dem Sparbuch und weiteren Entscheidungen nachgewiesen ist.
Ich bin mir aber trotzdem unsicher, ob ich das richtig sehe.
Was sagt ihr denn dazu?
Danke und liebe Grüße