Hallo zusammen,
Hat jemand von euch schon mal einen Erben beziehungsweise Eigentümer aufgrund von Paragraph 35 Abs. 3 GBO ins Grundbuch eingetragen? In meinem Vorgang soll die Grundbuchberichtigung auf die Erben an einer kleinen Landwirtschaftsfläche (Wert < 3.000€) vollzogen werden. Es gibt einen Erbvertrag, welcher jedoch keine Erbeinsetzung auf den Tod des Letztversterbenden enthält somit also keinen Erbnachweis. Ich habe dann mittels Zwischenverfügung einen Erbschein angefordert, woraufhin mich der Beteiligte auf 35 Abs. 3 GBO aufmerksam machte. Der gesamte Nachlass bestand aus mehreren Grundstücken welche teilweise über 1 Mio. € veräußert wurden. Nun ist nur noch die kleine landwirtschaftliche Fläche übrig die berichtigt werden soll. Meiner Meinung nach stellt das Erbscheisverfahren daher unverhältnismäßig hohe Kosten dar und 35 abs. 3 kann grundsätzlich angewandt werden. Als Beweismittel würde ich wohl die eidesstattlichen Versicherungen verlangen, oder eine amtliche Erbenermittlung? Ich tu mir nur bei meinem Eintragungstext ein wenig schwer… daher zurück zu meiner Frage von oben: Hat jemand von euch schon mal einen Erben beziehungsweise Eigentümer aufgrund von Paragraph 35 Abs. 3 GBO ins Grundbuch eingetragen?