Es wird angemeldet, das eine GmbH in eine Partnerschaftsgesellschaft eingetreten und die persönliche Haftung übernommen habe und die bisherigen Partner nun Kommanditisten seien.
Es sei eine KG entstanden. Auf den Hinweis, das ein Formwechsel nach § 125 a UmwG nur in eine Kapitalgesellschaft möglich ist, antwortet der Notar, das es sich lediglich um einen allgemein anerkannten "Statuswechsel" einer Personengesellschaft handele, welcher auch schon vor dem Inkrafttreten des MoPeG zulässig sei. Hat schon mal jemand sowas gehabt ?