Abtretung Eigentümergrundschuld

  • Hallo zusammen, kurz vor Weihnachten noch ein kleines Fällchen ;)

    Mit Urkunde aus dem Jahr 1979 bestellten Eheleute eine Hypothek mit Brief für eine Lebensversicherung. Sie haften persönlich als Gesamtschuldner, dinglich jedoch nur der Ehemann, da dieser seit 1976 durchgehend bis zu seinem Tod im Jahr 2021 als Alleineigentümer eingetragen war.

    Im Jahr 2007 tritt der Ehemann unter Berufung auf eine Löschungsfähige Quittung aus dem Jahr 2006 die "durch Befriedigung des Gläubigers durch ihn als Eigentümer entstandene Eigentümergrundschuld" nebst Zinsen seit dem "Tage der Eintragung" an eine Bank ab.

    Die Löschungsfähige Quittung lautet: "Wir erkennen hierdurch an, wegen des der Hypothek zu Grunde liegenden Darlehensanspruchs durch die Grundstückseigentümer, die Eheleute ... und ..., befriedigt zu sein, und quittieren den Empfang."

    Eingetragen wurde daraufhin: xx.xxx,xx EUR (voller Betrag) infolge Gläubigerbefriedigung durch den Eigentümer auf diesen als Grundschuld übergegangen und abgetreten mit den Zinsen seit dem Tage der Eintragung der Grundschuld im Grundbuch an die ... Bank. Eingetragen am ... 2007."

    :/ Ich habe hier mehrere Probleme:

    1. Die Ehefrau war nicht Grundstückseigentümerin, hat aber laut Quittung mitbezahlt. Wieviel und wann weiß ich nicht. Zudem ist sie im Jahr 2000 verstorben.

    Nach §§ 426, 1164 BGB wäre ein Forderungs- und somit Hypothekenübergang auf sie denkbar, hätte sie mehr als die Hälfte der Forderung bezahlt. Unproblematisch wäre das, sofern der Ehemann Alleinerbe geworden ist, was ich aber auch nicht weiß. Was passiert mit der Hypothek, wenn sie hälftig gezahlt hat? Einen Ausgleichsanspruch hat sie gegen den Ehemann im Zweifel nicht gehabt, wäre die Hypothek also insoweit erloschen?

    2. Ab wann sind die Zinsen abgetreten? Ursprünglich wurde ja eine Hypothek eingetragen, die "Umschreibung" als Grundschuld erfolgte erst 2007.

    3. Die neue Abtretungserklärung der aktuell eingetragenen Bank lautet bezüglich der Zinsen: "mit Zinsen von Anfang an." - Wann ist das?

    4. Interessiert mich der vorhergehende eventuelle Forderungs- und Hypothekenüber-(oder Unter-)gang noch, oder ist durch die Eintragung und nun erneute Abtretung unter Briefübergabe (die neue Gläubigerin legt Abtretungserklärung und Brief vor) ein gutgläubiger Erwerb durch die neue Gläubigerin erfolgt?

    Vielen Dank schon mal für alle Antworten und eine frohe Weihnachtszeit :)

    Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo.
    [Dr. Heinrich von Pierer (Vorstand Siemens)]

  • Laut Quittung haben die Gesamtschuldner "gemeinsam" getilgt. Hätte mir ebenfalls genügt, um Ausgleichsansprüche auszuschließen. Mit der Tilgung ist die Forderung erloschen und die Hypothek zum Eigentümerrecht geworden. Zinsen: Par. 1178 BGB. Abgetreten wurden sie seinerzeit aber aber erst seit 2007. Das ist der "Anfang" gemäß der neuen Abtretungserklärung.

  • Woher weißt Du, daß die Tilgung nicht immer durch den Grundstückseigentümer erfolgte, nur gelegentlich durch seine Frau vertreten? Die Bestätigung lautet ja schließlich auch, daß durch die Grundstückseigentümer gezahlt wurde. Das Eis ist vielleicht nicht sehr dick, aber so fernliegend wäre eine solche Auslegung nun auch wieder nicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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