Vermögensabschöpfung Ansprüche höher als Einziehung

  • Ich habe in letzter Zeit vermehrt isolierte Einziehungen von Wertersatz. Meist sind die festgestellten Ansprüche der Geschädigten deutlich höher als der Einziehungsbetrag.

    Zuletzt: Ansprüche in den Urteilsgründen (22 Geschädigte) insgesamt 20.734 Euro: Als Einziehungsbetrag wurden 1.792,84 gegen die Einziehungsbetroffene angeordnet.

    Akte kommt zu mir zur Vollstreckung; Vermerk: die Geschädigten ergeben sich aus der Anklage sowie aus dem Beschluss.

    Es ist doch aber nicht meine Aufgabe, den Betrag aufzuteilen, oder? Das Gericht meint, dass sei Sache der Vollstreckung.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Aus der Entscheidung ergibt sich der Einziehungsbetrag von 821 Euro und die beiden Geschädigten mit einmal 540 und einmal 500 Euro Anspruch, Das Gericht weigert sich, eine Aufteilung vorzunehmen. das sei Sache des Rechtspflegers.

    Keiner von beiden hat einen Titel, dass würde wohl auch daran scheitern, dass es eigentlich keinen Schuldner und keine Anspruchsgrundlage gibt.

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    Erasmus von Rotterdam

  • ich kann nicht aus praktischer Erfahrung berichten, aber in meinen Fortbildungsunterlagen zu diesem Thema steht folgendes:

    Vielleicht hilft dir das ja ein bisschen weiter?

    Ich habe mir noch den Verweis zum 459h in beck-online dazunotiert, dort Rd-Nr. 34: Er ist dahingehend zu verstehen, dass die Vollstreckungsbehörde (nicht die Staatsanwaltschaft als Verfolgungsbehörde) einen Insolvenzantrag stellen kann, wenn mehreren Verletzten Ersatzansprüche iSd Abs. 2 S. 1 zustehen und nach der Verwertung absehbar ist, dass der Verwertungserlös nicht ausreicht, um die Ansprüche sämtlicher Geschädigter zu befriedigen.

  • Funktioniert in meinem Fall nicht. Zum einen ist der sichergestellte Betrag zu niedrig für eine Inso. Zum anderen habe ich auch keinen Schuldner in dem Sinne. (isolierte Einziehung nach § 76a StGB) Aus dem selben Grund kann ich die Verletzten auch nicht auffordern, sich einen Titel zu besorgen. Es gibt schlicht weder einen Schuldner noch eine Anspruchsgrundlage dafür.

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