Ich habe in letzter Zeit vermehrt isolierte Einziehungen von Wertersatz. Meist sind die festgestellten Ansprüche der Geschädigten deutlich höher als der Einziehungsbetrag.
Zuletzt: Ansprüche in den Urteilsgründen (22 Geschädigte) insgesamt 20.734 Euro: Als Einziehungsbetrag wurden 1.792,84 gegen die Einziehungsbetroffene angeordnet.
Akte kommt zu mir zur Vollstreckung; Vermerk: die Geschädigten ergeben sich aus der Anklage sowie aus dem Beschluss.
Es ist doch aber nicht meine Aufgabe, den Betrag aufzuteilen, oder? Das Gericht meint, dass sei Sache der Vollstreckung.