Notar reicht einen Erbscheinsantrag ein. Bei uns ist kein Nachlassverfahren zum Erblasser anhängig. Aus dem Erbscheinsantrag ergibt sich, dass ein anderes Nachlassgericht zuständig ist, an das auch laut Antrag der Erbscheinsantrag hätte gehen soll.
Der Erbscheinsantrag wurde wohl versehentlich an uns geschickt.
Was tun:
Erbscheinsantrag an zuständiges Nachlassgericht weiterleiten mit Hinweis an Notar und eventuell die Beteiligten.
oder
Mitteilung an Notar, dass unzuständig, mit der Bitte den Antrag noch mal beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen.