Für den eingereichten Erbscheinsantrag nicht zuständig

  • Notar reicht einen Erbscheinsantrag ein. Bei uns ist kein Nachlassverfahren zum Erblasser anhängig. Aus dem Erbscheinsantrag ergibt sich, dass ein anderes Nachlassgericht zuständig ist, an das auch laut Antrag der Erbscheinsantrag hätte gehen soll.

    Der Erbscheinsantrag wurde wohl versehentlich an uns geschickt.

    Was tun:

    Erbscheinsantrag an zuständiges Nachlassgericht weiterleiten mit Hinweis an Notar und eventuell die Beteiligten.

    oder

    Mitteilung an Notar, dass unzuständig, mit der Bitte den Antrag noch mal beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen.

  • Bei einem derartig offensichtlichen Irrläufer würde ich weiterleiten und das mitteilen (falls unsicher ggf. vorher tel. nachfragen).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Den Notar, der die Beteiligten vertritt.

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  • Es ist zu prüfen welches Gericht mit dem Antrag angerufen wurde. Dieses hat den Antrag inhaltlich zu bearbeiten, ggf. durch Verweisung an das zuständige Gericht gemäß §3 FamFG.

    Da hier offensichtlich nicht euer Gericht angerufen wurde, sondern es sich nur um einen Irrläufer handelt sollte der Antrag auch m.E. unter Mitteilung an den Notar an das richtige Gericht weitergeleitet werden.

    Anderenfalls wäre der Antrag m.E. an den Notar zurückzusenden. Das halte ich aber für unnötig aufwendig.

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