Hallo,
es soll eine Verschmelzung beurkundet werden (zwei GmbH, keine Mutter/Tochter, keine Schwestern). Es liegt aber keine Schlussbilanz vor, diese wird erst Anfang März durch den StB erstellt sein. Da jedoch die Gesellschafter im Ausland leben und nur im Februar in Deutschland sind, soll die Verschmelzung vor Erstellung der Schlussbilanz beurkundet werden und mit der HR-Anmeldung gewartet werden, bis die Schlussbilanz vorliegt. Ist die möglich? Falls ja, wäre ich dankbar über eine Fundstelle.
Besten Dank :-)!