Änderung des Geschäftsjahres GmbH Musterprotokoll

  • Hallo in die Runde :)

    Ich hoffe die Frage ist nicht ganz so doof wie befürchtet:

    Ich habe eine UG (haftungsbeschränkt), die per Musterprotokoll gegründet wurde.

    Nun wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Aufgenommen wurde, dass das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht und das 1. Geschäftsjahr (was schon eine Weile rum ist) ein Rumpfgeschäftsjahr ist von Eintragung im HR bis zum 31.12.

    Ist das erste Geschäftsjahr ohne Satzungsbestimmung ein Rumpfgeschäftsjahr bis zum 31.12 ab Eintragung?

  • Ja.

    Das Musterprotokoll enthält keine Angabe zum Geschäftsjahr. In diesem Fall wird allgemein angenommen, dass mangels abweichenden Satzungsinhalts das Kalenderjahr als Geschäftsjahr vereinbart ist (vgl. LG Bonn, Beschl. v. 26.04.2017 – 36 T 526/16, Rn. 6; Rowedder/Schmidt-Leithoff/Schnorbus, GmbHG, 7. Auflage 2022, § 53 Rn. 31; MüKoGmbHG/Harbarth, 4. Aufl. 2022, GmbHG § 53 Rn. 250; Römermann, Münchener Anwaltshandbuch GmbH-Recht, 4. Auflage 2018, § 2 Rn. 387; Heckschen in: Heckschen/Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 3. Aufl. 2013, § 4 Rn. 356; Suttmann, MittBayNot 2010, 248 jew. m.w.N.). Folglich gilt bei allen Gründungen mit Musterprotokoll zwingend das Kalenderjahr als Geschäftsjahr. Daraus ergibt sich zugleich, dass bei einer UG-Gründung während des Kalenderjahres das erste Geschäftsjahr ein Rumpfgeschäftsjahr bildet.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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