Ich habe folgenden Fall:
Erblasser verstirbt (12.09.2022) und hinterlässt ein privatschriftliches Testament. Testamentarisch eingesetzte Erbin wird benachrichtigt verbunden mit der Bitte, die Anschriften der Geschwister des Erblassers mitzuteilen. Als Ersatzerben sind, falls die Erbin und deren Tochter die Erbschaft ausschlagen, die Geschwister des Erblassers benannt. Erbin reagiert trotz Aufforderung nicht und ficht die Annahme der Erbschaft an und schlägt aus (15.01.2023). Die Tochter der Erblasserin schlägt darauf ebenfalls aus.
Ich habe nun das Problem mit den Anschriften der Geschwister des Erblassers.
Der Erblasser war niederländischer Staatsangehöriger und lebte seit Jahrzehnten in Deutschland. Seine Geschwister haben erst in den Niederlanden gelebt, sind dann jedoch nach Deutschland gezogen. Nähere Informationen liegen in den Niederlanden leider nicht vor.
Wer hat eine Idee?