Ermittlung von testamentarisch eingesetzten Erben

  • Ich habe folgenden Fall:

    Erblasser verstirbt (12.09.2022) und hinterlässt ein privatschriftliches Testament. Testamentarisch eingesetzte Erbin wird benachrichtigt verbunden mit der Bitte, die Anschriften der Geschwister des Erblassers mitzuteilen. Als Ersatzerben sind, falls die Erbin und deren Tochter die Erbschaft ausschlagen, die Geschwister des Erblassers benannt. Erbin reagiert trotz Aufforderung nicht und ficht die Annahme der Erbschaft an und schlägt aus (15.01.2023). Die Tochter der Erblasserin schlägt darauf ebenfalls aus.

    Ich habe nun das Problem mit den Anschriften der Geschwister des Erblassers.

    Der Erblasser war niederländischer Staatsangehöriger und lebte seit Jahrzehnten in Deutschland. Seine Geschwister haben erst in den Niederlanden gelebt, sind dann jedoch nach Deutschland gezogen. Nähere Informationen liegen in den Niederlanden leider nicht vor.

    Wer hat eine Idee?

  • Nachlasspflegschaft

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Klar.

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  • Einzelfall. Es gibt genügend andere OLG-Entscheidungen pro NLP.

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  • Nein. Es würde reichen, wenn sich das Gericht unsicher ist, ob die Anfechtung wirksam ist, oder nicht und sich schon deswegen eine „Erbenungewissheit“ ergibt.

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  • Nein. Es würde reichen, wenn sich das Gericht unsicher ist, ob die Anfechtung wirksam ist, oder nicht und sich schon deswegen eine „Erbenungewissheit“ ergibt.

    Stimmt schon, war ungenau formuliert. Richtiger ist:

    Eine NLP scheidet aus, wenn die Anfechtung mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam ist.

  • Richtig :)

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