Rechtsnachfolge komplett

  • Hallo!

    Ich stehe gerade auf dem Schlauch.

    Ich habe einen vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsbeschluss aus 2018 für das Land xy aus UVG-

    Nun beantragt das Land Z Rechtsnachfolge ab 01.01.2022 zu erteilen.

    Ich würde jetzt nur bzgl. der gezahlten Beträge (Nachweis fehlt noch) RN erteilen.

    Woraus ergibt sich denn, dass die Rechtsnachfolge nur für Rückstände erteilt werden kann und nicht auch für den laufenden Unterhalt?

    Wenn das Land Z z.B. bis 28.02.2023 Zahlungen nachweisen kann könnte ich RN für Beträge vom 01.01.2022 bis 28.02.2023 erteilen.

    Wenn Land Z über den 28.02.2023 hinaus weiter Unterhalt zahlt müsste es irgendwann wieder die RN beantragen. Ist das tatsächlich so gewollt??

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