Hallo ihr,
der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wurde zurückgenommen. Nunmehr wurden von der Geschäftsstelle die Sachverständigenkosten ausbezahlt. Mir wird nun die Akte vorgelegt, weil die GS nicht weiß, wie damit weiter zu verfahren ist. Ich müsste wohl irgendeine Art Schlussbehandlung vornehmen bzw. irgendeine Entscheidung zu den Kosten treffen (?!)
Ich hätte eigentlich gesagt, dass die Akte einfach zurück zur StA zur Ablage geschickt werden muss, ich wüsste nicht was sonst noch zu tun wäre - oder?
Sorry für die dumme Frage - ich bin Anfängerin und die einzige Straf-Rechtspflegerin hier.