Gebäudegrundbuch LPG

  • Hallo,

    ich habe folgenden Sachverhalt:

    Ich habe ein Grundstücksgrundbuch und ein Gebäudegrundbuch mit unterschiedlichen Eigentümern. Das Gebäudegrundbuch war auf bis 2010 im Eigentum der LPG und wurde dann auf eine Privatperson aufgelassen.

    Nun meine Fragen:

    a) Bedarf es zu so einer Übertragung die Mitwirkung des Grundstückseigentümers?

    b) Gibt es Möglichkeiten, die Eigentumsverhältnisse von Gebäudegrundbuch und Grundstücksgrundbuch einfach zu vereinheitlichen?

    Ich danke Euch jetzt schon sehr für eure Hilfe!!!

    1. zu a) Nein. Das Gebäudeeigentum entspricht grundsätzlich einem Grundstückseigentum und kann selbstständig übertragen werden.
    2. zu b) In der Regel erwirbt EigentümerIn des Gebäudes unter Aufgabe des Nutzungsrechts (in notarieller Urkunde) das belastete Grundstück hinzu, wodurch das Gebäudeeigentum erlischt und das Gebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird (Art. 233 § 4 Abs. 6 S. 3 EGBGB). Belastungen des Gebäudes gehen unter, Belastungen des Grundstücks erstrecken sich auf das Gebäude. Deshalb ist bei Belastung allein des Gebäudes eine Bewilligung der Berechtigten erforderlich.
  • zu a)

    Warum sollte man für die Auflassung des rechtlich selbständigen Gebäudeeigentums eine Genehmigung des (nicht betroffenen) Grundstückseigentümers benötigen? Keine Vorschrift verlangt das. Selbst beim Erbbaurecht bedürfte es für eine solche Beschränkung der im Grundbuch verdinglichten Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem. Unabhängig davon stellt sich mir die Frage, weshalb das heute noch von Interesse sein soll, wenn es doch schon 2010 passiert ist.

    Und nebenbei gefragt: Es gab wirklich 2010 noch Eigentum einer LPG? Die Liquidationen sollten doch längst durch sein...

    zu b)

    Da hilft ein Blick in die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, wobei neben den üblichen Verdächtigen wie EGBGB und BGB besonders das SachenRBerG zu nennen ist. (Die kurze simple Antwort ist übrigens NEIN.)

    Nimm es mir nicht übel, aber bei der Einstellzeit und den Fragen frage ich mich dezent, ob die Berufsangabe stimmen kann.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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