Verwalterbestellung Unterschrift des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden

  • Hallo zusammen,

    gem. § 24 Abs. 6 WEG muss die Niederschrift zu ihrer Wirksamkeit über die Verwalterbestellung u.a. vom Vorsitzenden oder Stellvertreter des Verwaltungsbeirates unterschrieben werden.

    In meinem Fall hat ein Mitglied des Verwaltungsbeirates unterschrieben mit dem Hinweis "Es ist kein Vorsitzender bestellt."

    Das nur irgendein Mitglied des Verwaltungsbeirates unterschreibt, genügt nicht (OLG München ZWE 2016, 331 Rn. 11; KG ZWE 2018, 263 Rn. 10; RNotZ 2015, 214 (215).

    Im Bärmann/Merle, 15. Aufl. 2023, WEG § 24 Rn. 150 heißt es dazu: Nicht ist die Unterschrift durch alle Mitglieder des Beirats zu leisten, wenn kein Vorsitzender bestimmt ist.

    Im Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 24 Rn. 151 heißt es jedoch: Hat der Verwaltungsbeirat keinen Vorsitzenden – und damit auch keinen Stellvertreter –, müssen alle Verwaltungsbeiräte unterschreiben. Dies stellt ein unschädliches „Mehr“ dar (aA KG ZWE 2018, 263 Rn. 9: kein Verwaltungsbeirat muss unterschreiben).

    Das ist jetzt total widersprüchlich. Da gibt es offensichtlich zwei Meinungen. Entweder unterschreiben dann alle oder gar keiner? Wobei Hügel/Elzer für seine Meinung leider keine Fundstelle angibt.

    Gem. § 29 Abs. 1 S. 2 WEG haben mehrere Mitglieder einen Vorsitzenden zu bestimmen. Aber was ist, wenn sie es nicht gemacht haben? Wie bei meinem Fall.

    Wie ist Eure Meinung dazu?

  • Ja, diese Meinung hat der Bärmann/Merle auch mit Hinweis auf den Beschluss des KG v. 27.02.2018. Hügel/Elzer sagt jedoch das Gegenteil.

    Mich würde Interessieren, was Ihr jetzt machen würdet?

    1. Unterschrift des Beirates braucht man nicht, also jetzt Eintragung vornehmen

    2. Unterschrift aller Beiräte fordern

    3. Den Beirat wegen § 29 Abs. 1 S. 2 WEG auffordern einen Vorsitzenden zu bestimmen, da dies eine Muss-Vorschrift ist ?? Dieser kann dann die Verwalterbestellung nochmals unterschreiben, dann ist sie wirksam

    Ich persönlich habe Bauschmerzen bei Variante 1. :|

  • Böhringer geht in seiner Abhandlung „Notarielle Unterschriftsbeglaubigung bei WEG-Beschlüssen“, DNotZ 2016, 831/839 davon aus, dass ein Beiratsmitglied, das weder Vorsitzender noch dessen Stellvertreter ist, das Protokoll nicht unterzeichnen kann und zitiert dazu Schmidt, ZMR 2013, 501, 505.

    Ich würde mich daran orientieren wollen, ob die Teilungserklärung für die Beschlüsse der Wohnungseigentümer eine Protokollierungsklausel vorsieht (siehe dazu etwa BGH, Urteil vom 30.03.2012, V ZR 178/11; LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17.12.2019 - 2-13 S 129/18 = FD-MietR 2020, 425671 mit Anm. Bub/ Pramataroff) und diesen Thread:

    Nachweis Verwalterbestellung § 26 Abs. 3 WEG - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger
    Ich habe folgende Frage zu der ich keine Antwort in den mir zur Verfügung stehenden Kommentaren und im rechtspflegerforum gefunden habe. Vermutlich ist die…
    www.rechtspflegerforum.de

    Zweck einer solchen Regelung ist nicht nur eine Beweiserleichterung, sondern auch der Schutz der Wohnungseigentümer, die an einer Eigentümerversammlung nicht teilgenommen haben. Dem wird durch das Mehraugenprinzip (Kontrollfunktion) Rechnung getragen. Sinn und Zweck des § 24 VI 2 WEG ist durch die dort genannten Unterschriften eine möglichst breit fundierte Gewähr für die Richtigkeit des Protokolls zu bieten, wobei die öffentlich beglaubigte Unterschrift eines Mitglieds des Beirats genügen soll (siehe Schneider, Anm. zu OLG München, Beschluss vom 30.5.2016, 34 Wx 17/16, NZI 2016, 746/748 ff).

    Gibt es eine Protokollierungsklausel, halte ich für den Fall, dass weder ein Vorsitzender des Verwaltungsbeirats, noch dessen Vertreter bestellt wurden, die Unterschrift eines Mitglieds des Beirats (neben der Unterschrift eines Wohnungseigentümers, die zusammen mit dem Versammlungsleiter beide an der Versammlung teilgenommen haben müssen) für erforderlich, ansonsten reicht mE die (formgerechte) Unterschrift eines Wohnungseigentümers aus.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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