Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Auf Flst. 1 wurde in den 70igern eine Heizungsanlage gebaut, um das daraufstehende Gebäude zu heizen. Das Nachbargrundstück Flst. 2 durfte die Wärme mitbeziehen. Der Wärmebezug wurde dinglich durch eine Reallast abgesichert.
Das Gebäude auf Flst. 1 wurde dann in den 80igern an das Fernwärmenetz der Stadt angeschlossen, hierzu wurde mir auch der Vertrag vorgelegt. Flst. 2 wurde zu einem nicht bekannten Zeitpunkt auch an die Fernwärme angeschlossen. Ein Nachweis wurde nicht vorgelegt.
Die Heizungsanlage auf Flst. 1 ist laut Aussage des Eigentümers seit dem Anschluss an die Fernwärme nicht mehr vorhanden
Nun schreibt mir der Anwalt des Eigentümers, die Reallast kann dauerhaft nicht mehr ausgebübt werden und das Recht ist nach § 84 GBO zu löschen.
Was meint ihr? Würdet ihr löschen oder doch eine Löschungsbewilliung verlangen.
LG