Ein Zwangsverwalter möchte von mir die gerichtliche Feststellung erhalten, dass dieser nicht verpflichtet ist die Feststellungserklärungen zur Festsetzung des Grundsteuerwertes für die verwaltete Immobilie abzugeben.
In der IGZInfo Zeitschrift 1/März2022-S.8, wird von einem Zwangsverwalter und Rechtsanwalt die Auffassung vertreten, dass diese nicht hierzu verpflichtet sind....
Neuerliche Hinweise/Entscheidungen habe ich nicht gefunden...
Feststellungserklärung zur Grundsteuer d.d. Zwangsverwalter ?
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Ein Zwangsverwalter ...
Neuerliche Hinweise/Entscheidungen habe ich nicht gefunden...Ich auch nicht (nur zwei sehr alte historische Fundstellen).
Bin aber morgen bei der DAV-Veranstaltung in Berlin und horche mir den Kollegen
Goldbach an. Der Bericht zur Veranstaltung dann demnächst in der Z4.
Das VG kann in dieser Sache keine Anweisung erlassen! Der Kollege muss sich schon
selbst gegen das Finanzamt wehren, sollte er der Meinung sein, wir Zwangsverwalter
müssen die Feststellungserklärung nicht abgeben.
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vielen Dank nach Heilbronn, so werde ich dann antworten..
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Aus Berlin von der DAV-Tagung zurück zur Grundstseuer:
Klar ist, das VG soll sich bei Anweisungen zurückhalten. Insgesamt konnte
keine klare Linie festgelegt werden, ob der Zwangsverwalter die Erklärung
abzugeben hat. Es spricht jedenfalls einiges dafür, dass die Erklärung Sache
des Eigentümers ist, da es in den dinglichen Kernbereich einwirkt.
Für BW (mein Bundesland) ist die Sache einfach: Grundstücksgröße * Bodenrichtwert.
Elster hat sogar ein Fenster, wo ich mich als Zwangsverwalter eingeben kann.
In BW rentiert sich (zumindest für mich) zu dieser Frage kein Streit mit dem Fi.Amt.
Es war eine schöne Tagung.
Bei dieser Gelgenheit möchte ich nochmals Werbung machen für meinen ZVG-Treff zusammen
mit der IGZ am 24. und 24. Juni. 2023 hier in Heilbronn.
Wer das Programm nicht hat, kann es bei mir anfordern: schmidberger-heilbronn@t-online.de
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