Vermögensabschöpfung Jugendvollstreckung - Beschluss Auflagen für erledigt erklärt

  • Huhu Zusammen,

    Ich habe ein folgendes Urteil:

    3 Gespräche bei …. zu führen

    Sechs Monate Betreuungsunterweisung zu unterziehen und

    Vermögensabschöpfung

    Für die Vermögensabschöpfung ist eine Sonderakte angelegt worden.

    Jetzt erging der Beschluss der Richterin, dass nach 15 III JGG die ausgesprochenen Auflagen für erledigt erklärt werden.

    Gilt das auch für die Vermögensabschöpfung? Oder läuft diese weiter?

    Vielen Dank!!

  • Warum sollte die Vermögensabschöpfung nicht weiter laufen?

    Die Auflagen ( wobei die genannten Sanktionen meiner Meinung nach Weisungen nach § 10 JGG sind) wurden für erledigt erklärt.

    Die Vermögensabschöpfung ist aber keine Auflage gemäß dem Katalog des § 15 Abs.1 JGG. Also weiter gehts mit der Vermögensabschöpfung ;)

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