Huhu Zusammen,
Ich habe ein folgendes Urteil:
3 Gespräche bei …. zu führen
Sechs Monate Betreuungsunterweisung zu unterziehen und
Vermögensabschöpfung
Für die Vermögensabschöpfung ist eine Sonderakte angelegt worden.
Jetzt erging der Beschluss der Richterin, dass nach 15 III JGG die ausgesprochenen Auflagen für erledigt erklärt werden.
Gilt das auch für die Vermögensabschöpfung? Oder läuft diese weiter?
Vielen Dank!!