Hallo,
habe hier eine Anregung eines Landkreises hinsichtlich der Feststellung des Fiskuserbrechts auf dem Tisch. Die Erblasserin ist als Eigentümerin in einem Grundbuch eingetragen.
Sie verstarb im Jahr 1909 und es konnten keine Erben ermittelt werden. Sie verstarb in einer Stadt in Brandenburg,
Nunmehr wollte ich die öffentliche Aufforderung machen, jedoch bin ich mir unsicher, welcher Fiskus als Erbe in Betracht kommt. Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, kann es offensichtlich nicht sein, da im Jahr 1909 noch das deutsche Kaiserreich existierte.
Hatte von Euch schon mal jemand so eine Konstellation und kann mir helfen? Meine Recherchen haben leider nichts ergeben.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Tim