Hallo,
folgende Fragestellung ist hier aufgetreten:
Betreuerin war bisher als ehrenamtliche Betreuerin tätig und hat noch 5 ehrenamtliche Betreuungen. Nunmehr wurde sie registriert. Hat jetzt 10 Betreuungen und ist als berufliche Betreuerin tätig. Was passiert mit den ehrenamtlichen Betreuungen? Werden die automatisch als Berufsbetreuungen weitergeführt und sie kann wie für die neuen Betreuungen die Abrechnungen einfach umstellen oder bedarf es eines gerichtlichen Beschlusses? Was hat sich da durch die Novelle 2023 ggf. verändert? Kann mir das jemand beantworten?