Hallo liebe Forengemeinde,
einem von mir eingesetzten Nachlasspfleger wurde vom Ordnungsamt ein Ordnungsgeld angedroht, weil er einen im öffentlichen Verkehrsraum befindlichen PKW des Erblassers in Ermangelung liquider Mittel nicht stilllegen kann. Der PKW kann wegen Eigentumsvorbehalts der finanzierenden Bank auch nicht verwertet werden. Nun fragt mich der Nachlasspfleger, wie er weiter verfahren soll. Wie handhabt ihr solche Fälle in der Praxis?