Nachlasspflegschaft - Ordnungsgeld wegen unterbliebener Stilllegung PKW

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    einem von mir eingesetzten Nachlasspfleger wurde vom Ordnungsamt ein Ordnungsgeld angedroht, weil er einen im öffentlichen Verkehrsraum befindlichen PKW des Erblassers in Ermangelung liquider Mittel nicht stilllegen kann. Der PKW kann wegen Eigentumsvorbehalts der finanzierenden Bank auch nicht verwertet werden. Nun fragt mich der Nachlasspfleger, wie er weiter verfahren soll. Wie handhabt ihr solche Fälle in der Praxis?

  • Stillgelegt ist das Auto vermutlich bereits, weil Versicherung und Steuer nicht mehr bezahlt werden. Das Ordnungsamt möchte jetzt nur, dass es von der Straße verschwindet.

    Als Nachlasspfleger würde ich der Bank sagen, sie möge bitte ihr Eigentum abholen.

  • Ordnungsgeld darf nur gegen die unbekannten Erben, vertreten durch den NLP und nicht gegen diesen persönlich verhängt werden. Er ist nicht Partei Kraft Amtes.

    Wenn er kein Geld hat um Veranlassungen zu treffen, kann man ihn nicht persönlich zwingen. Da muss er ggf. auf dem Verwaltungsweg Widerspruch einlegen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

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