Zustellung in der Türkei

  • Über den zuständigen Bearbeiter für ausgehende Ersuchen (Auslandssachen) im Haus, da Postzustellungen nicht zulässig sind.

    Bei mir hat die zuständige Kollegin alles Weitere selbstständig gemacht, brauchte ihr das Ganze nur zuverfügen m.d.B. um weitere Veranlassung. Der Beschluss wird dort auf jeden Fall zweifach benötigt.

    Generelles zur Zustellung (Türkei):NRW-Justiz: Internationale Rechtshilfe-Online

  • vgl. hierzu

    Wusel23
    25. Juli 2019 um 15:17

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!